Erbrecht
Das Thema „Erben und Vererben“ betrifft jeden früher oder später – etwa, wenn ein naher Mensch verstirbt und die Nachlassangelegenheiten zu regeln sind. Ein Todesfall in der Familie ist meist auch Anlass, sich Gedanken zu machen, ob die gesetzliche Erbfolge den eigenen Wünschen entspricht oder ob man seine Vermögensnachfolge auf andere Weise geregelt haben möchte.
In diesem Zusammenhang stellen sich viele Fragen:
Für die Menschen die vererben wollen:
- Wer wird Erb*in?
- Soll ich ein Testament machen?
- Was habe ich zu beachten, wenn ich ein Testament machen möchte?
- Welche Pflichtteilsansprüche gibt es?
- Was ist beim Erben steuerlich zu beachten?
- Wie wird mein digitaler Nachlass behandelt?
Für Menschen die geerbt haben:
- Benötige ich einen Erbschein?
- Was kostet ein Erbschein oder kostet er überhaupt was?
- Was kann ich tun, wenn mir der verstorbene Mensch Schulden und Verbindlichkeiten hinterlassen hat?
- Wie kann ich meine Haftung begrenzen?
Die gleichen Fragen treten auch in der eingetragenen Lebenspartnerschaft auf, denn ist eine Lebenspartnerschaft nicht in eine Ehe umgewandelt worden, steht dem überlebenden Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ein dem Ehegatten entsprechendes Erbrecht zu.
Das Erbrecht bietet eine grosse Vielfalt um seinen Nachlass gut und geordnet an seine Erb*innen zu übergeben. Gerne stehe ich Ihnen bei all Ihren Fragen zum Thema Vererben und Erben zur Verfügung.
Machen Sie gerne einen Termin aus und wir schauen gemeinsam nach der für Sie besten Lösung.
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